Zum tausendeinhundertjährigen Jubiläum des Königreichs: König Tomislav (925) und die Frage der Kontinuität kroatischer Staatlichkeit
Mit diesem Vortrag von ao. Univ.-Prof. i. R., Mag. Dr. Alojz Ivanišević hat die Österreichisch-Kroatische Gesellschaft (ÖKG) am 12. November 2025 einen historisch fundierten und inhaltlich hoch interessanten Beitrag zu 1.100 Jahre Kroatien geleistet.
Im Gegensatz zum 71 Jahre jüngeren Österreich musste Kroatien im Lauf seiner Geschichte immer wieder, und das meist vergeblich, um die Anerkennung seiner Staatlichkeit kämpfen – eigentlich seit dem Mittelalter bis zum Jahr 1990. Zur Gründung Kroatiens gibt es kaum verlässliche Quellen und – so hat Professor Ivanišević kritisch angemerkt – es haben daher anerkannte kroatische Historiker des 19. Jahrhunderts Versuche unternommen, die kroatische Geschichte so darzustellen, wie sie selbst die historischen Abläufe gerne gesehen hätten.
Faktum ist, dass im Jahr 925 Papst Johannes X. in einem Brief Tomislav als König der Kroaten angesprochen hat. Faktum ist, dass sich damals die Kroaten auf die Seite der „Lateiner“ gestellt haben und bis heute Rom und der Katholischen Kirche treu geblieben sind. Die Krönung von Tomislav, wie sie auf Bildern des späten 19. Jahrhunderts dargestellt wird, hat es aber mit größter Wahrscheinlichkeit nicht gegeben.
Danach hat sich kroatische Staatlichkeit in gewonnenen Schlachten und Gebietsgewinnen manifestiert – bis zum Jahr 1102. In diesem Jahr kam mit den sogenannten „pacta conventa“ der Wendepunkt in der (Nicht-) Anerkennung kroatischer Staatlichkeit – praktisch bis zum Ende der Donaumonarchie im Jahr 1918.
Im Jahr 1102 trat das Königreich Kroatien dem Königreich Ungarn bei und der ungarische König Koloman wurde auch zum kroatischen König gekrönt. Seit dieser Zeit gibt es zwei Interpretationen dieser „pacta conventa“.
Die ungarische: Koloman sei in Kroatien einmarschiert und habe das Land unterworfen. Zwölf bedeutende kroatische Adelsgeschlechter hätten ihn zum König gewählt und dafür von ihm einige Privilegien erhalten. Aus ungarischer Sicht sei jedoch klar, dass das Königreich Kroatien nur ein Teil von Ungarn sei – ein ungarisches „Nebenland“.
Die kroatische Version: der kroatische Hochadel habe Koloman „freiwillig“ die Krone und den Beitritt zu Ungarn angeboten. Damit wäre das Königreich Kroatien ein gleichberechtigter Teil des Königreiches Ungarn – mit Anerkennung des kroatischen Sabor und einer jeweils gesonderten Krönung des ungarischen Königs zum kroatischen König.
Vor allem in der Zeit des Nationalismus des 19. Jahrhunderts wurde diese Version der kroatischen Staatlichkeit von den Kroaten heftig verteidigt, in Budapest aber auch in Wien jedoch abgelehnt.
Heute – so erklärte Professor Ivaniševićs – neigen die meisten Historiker – weltweit, einige aber auch sogar in Kroatien – mangels ausreichend verlässlicher Quellen eher der „ungarischen“ Version zu. Dabei hatte es im Lauf der Jahrhunderte durchaus Versuche gegeben, die „kroatische Staatlichkeit“ zu manifestieren.
Im Jänner 1527 wählte der kroatische Sabor freiwillig und unabhöngig von Budapest den Habsburger Erzherzog Ferdinand zum kroatischen König (um auf diese Weise die kroatische Eigenstaatlichkeit zu dokumentieren). Allerdings ist auf die geringe praktische Relevanz hinzuweisen, weil zu dieser Zeit der größte Teil des kroatischen Staatsgebietes von den Osmanen besetzt und beherrscht war.
Im Jahr 1712 – schon ein Jahr vor der Veröffentlichung der „Pragmatischen Sanktion“ durch den Wiener Hof (mit der die weibliche Nachfolge der Habsburger geregelt wurde) – hat der Sabor in Zagreb die kroatische pragmatische Sanktion verabschiedet, um Frauen aus dem Haus Habsburg die Übernahme der kroatischen Königskrone zu ermöglichen. Karl VI. hat sich zwar für den Beschluß bedankt, aber erst die 10 Jahre später erlassene ungarische pragmatische Sanktion (für die Länder der Stephanskrone, somit auch für Kroatien) anerkannt.
Im Jahr 1918 war dann tatsächlich ein kurzer Augenblick kroatischer Eigenstaatlichkeit: der kroatische Sabor in Zagreb hat eigenständig den Austritt Kroatiens aus der Donaumonarchie und den Beitritt zum neuen SHS-Staat („Staat der Slowenen, Kroaten und Serben“) beschlossen. Aber in der Folge sind trotz mehrerer kroatischer Vorstöße nur geringe Autonomiezugeständnisse erfolgt und alle wesentlichen Entscheidungen wurden in Belgrad und nicht in Zagreb getroffen.
Zum Abschluss seines Vortrages hat Professor Ivaniševićs dann noch auf eine Entwicklung im kommunistischen Jugoslawien nach 1945 hingewiesen, die ihn persönlich betroffen und zum damaligen Zeitpunkt auch überrascht hatte: als Ivaniševićs 1984 die österreichische Staatsbürgerschaft erhielt, wurde ihm in einem offiziellen Schreiben auch sein Austritt aus dem jugoslawischen Staatsverband mitgeteilt. Und in diesem persönlichen Dokument des späteren österreichischen Universitätsprofessors steht: …… Ihren Austritt aus der Sozialistischen Republik Kroatien ….. und der Sozialistischen Republik Jugoslawien.
Immerhin ansatzweise die Anerkennung „kroatischer Staatlichkeit“ im kommunistischen Jugoslawien…
Dr. Wolfgang Pav, Vorstandsmitglied der ÖKG
Die Österreichisch-Kroatische Gesellschaft lud am 12. November 2025, um 18.30 Uhr, gemeinsam mit dem Hrvatski centar zu einem Vortrag von Ao. Univ. Prof. Dr. Alojz Ivanišević zum Thema„Zum tausendeinhundertjährigen Jubiläum des Königreichs: König Tomislav (925) und die Frage der Kontinuität kroatischer Staatlichkeit“ in die Schwindgasse 14, 1040 Wien (Hrvatski centar / Kroatisches Zentrum) ein.
Zum Vortragenden:
Mag. theol., Dr. phil. Alojz Ivanišević ist ao. Universitätsprofessor i. R. am Institut für Osteuropäische Geschichte der Universität Wien, wo er von 1988 bis 2021 tätig war. Seine wissenschaftlichen Schwerpunkte liegen in der Geschichte Ostmittel- und Südosteuropas, insbesondere im 19. und 20. Jahrhundert, mit Fokus auf Nation, Religion und Konfession sowie der Historiographiegeschichte.