Territorialkonflikte im Spannungsfeld von Recht, Geschichte und Politik

Buchpräsentation von Dr. Ulrich Hammerschmidt im Kroatischen Zentrum

Gut besucht war die Präsentation des Buches „ANNEXION, SEZESSION, OKKUPATION, KONFUSION – Territorialkonflikte: Hintergründe und Lösungsansätze“ unseres Beiratsmitglieds Dr. Ulrich Hammerschmidt am 23.09.2026 im Kroatischen Zentrum. Im Anschluss an die Ausführungen des Autors entwickelte sich eine intensive Diskussion.

Von den Begrifflichkeiten zu den Rechtsgrundsätzen

Systematisch wurden zunächst die grundlegenden Begriffe Volk, Nation und Staat voneinander abgegrenzt. Besonders interessant waren die Ausführungen zum Begriff der Nation und seiner politischen Bedeutung, die er ab dem 18. Jahrhundert erlangte.

Am Beispiel des Staatsbegriffs des „Heiligen Römischen Reiches“, der ein staatliches Gebilde bezeichnete, und der Bezeichnung „Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation“, die hingegen einen Sprachraum innerhalb des Heiligen Römischen Reiches beschrieb, wurden klare begriffliche Unterscheidungen herausgearbeitet.

Ausgehend von der Auseinandersetzung mit Nationalismus, Patriotismus und Chauvinismus sowie deren Differenzierung führte der Vortrag zu den anwendbaren Rechtsgrundsätzen bei der Behandlung von Territorialkonflikten.

Rechtliche Grundlagen und aktuelle Konfliktbeispiele

Im Völkerrecht wurden das Selbstbestimmungsrecht der Völker, der Effektivitätsgrundsatz (die normative Kraft des Faktischen) und der Legitimitätsgrundsatz behandelt. Aus dem Zivilrecht führte Dr. Hammerschmidt die Ersitzung und den Zwang als weitere rechtliche Gesichtspunkte an.

Als konkrete Beispiele dienten der Nordkosovo, Palästina und die Ostukraine.

Selbstbestimmung und die Bedeutung der Geschichte

Zusammenfassend vertrat der Autor die Auffassung, dass das Selbstbestimmungsrecht der heutigen Bewohner eines Gebietes maßgeblich sei. Dabei sei der Begriff der „heutigen Bewohner“ generationsübergreifend zu verstehen, insbesondere im Hinblick auf die Problematik von Auswanderern und Vertriebenen.

Die Geschichte sei für die Beurteilung nicht entscheidend; auch Unrecht verjähre.

Seinen Vortrag schloss Dr. Hammerschmidt mit den Worten:

„Auch wenn es immer wieder Machtpolitik geben wird, müssen wir erkennen und wissen, was legitim ist.“

Dieser Aussage kann man nur beipflichten.

Eine intensive fachliche Diskussion

Im Anschluss entwickelte sich eine fachlich hochstehende Diskussion. Im Mittelpunkt standen einerseits die dem Zivilrecht entlehnten Tatbestände der Ersitzung und des Zwangs, andererseits die schwierige Anwendung des Selbstbestimmungsrechts in Gebieten wie dem Kosovo oder Bosnien und Herzegowina.

Jedenfalls ist das Buch eine Lektüre voller Klarheit in wirren Zeiten, die man politisch interessierten Leserinnen und Lesern nur empfehlen kann.

Dr. iur. Ulrich Hammerschmidt ist Jurist (Universität Wien) und verarbeitet in diesem Buch Erkenntnisse aus vielen Jahren der Behandlung historischer und internationaler sicherheitspolitischer Themen. Er ist Beiratsmitglied der Österreichisch-Kroatischen Gesellschaft (ÖKG).
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